Kann ich meinen AVGS-Anbieter wechseln?
Wer einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten hat, sucht anschließend einen passenden Anbieter für Coaching oder eine andere geförderte Maßnahme. Manchmal stellt sich jedoch nach kurzer Zeit heraus, dass der ursprünglich ausgewählte Anbieter doch nicht richtig passt. Vielleicht stimmen die Termine nicht, die Inhalte entsprechen nicht den Erwartungen oder die persönliche Zusammenarbeit funktioniert nicht so gut wie gedacht.
Dann entsteht schnell die Frage: Kann ich meinen AVGS-Anbieter wechseln?
Grundsätzlich muss dabei unterschieden werden, ob das Coaching noch nicht begonnen hat oder ob die Maßnahme bereits läuft. Vor Beginn ist ein Wechsel in vielen Fällen deutlich einfacher. Nach dem Start sollte dagegen immer zuerst mit Jobcenter oder Agentur für Arbeit geklärt werden, wie weiter vorgegangen werden kann.
In diesem Beitrag erklären wir, worauf Sie achten sollten und wie Sie einen möglichen Anbieterwechsel sinnvoll vorbereiten.
Was ist ein AVGS-Anbieter?
Ein AVGS-Anbieter ist ein zugelassener Träger, der eine Maßnahme anbietet, die über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert werden kann. Das kann beispielsweise ein individuelles Jobcoaching, Bewerbungstraining oder eine Maßnahme zur beruflichen Orientierung sein.
Der Anbieter und die ausgewählte Maßnahme müssen zu den Bedingungen passen, die auf Ihrem Gutschein festgelegt wurden.
Wenn Sie sich zunächst grundsätzlich informieren möchten, lesen Sie unseren Beitrag Was ist ein AVGS? Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein einfach erklärt.
Wie eine Förderung in Hamburg grundsätzlich funktioniert, erklären wir außerdem in AVGS Coaching Hamburg: So funktioniert die Förderung.
Kann man den Anbieter auswählen?
Der AVGS ermöglicht die Suche nach einer passenden Maßnahme
Wenn Sie einen passenden AVGS erhalten haben, können Sie nach einem Träger suchen, dessen Angebot den Bedingungen Ihres Gutscheins entspricht. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede beliebige Coachingmaßnahme automatisch finanziert wird.
Vor der Auswahl sollten Sie insbesondere darauf achten:
- Passt die Maßnahme zum Ziel Ihres AVGS?
- Ist der Anbieter entsprechend zugelassen?
- Passt die Dauer der Maßnahme?
- Entspricht das Angebot möglichen regionalen Vorgaben?
- Kann die Maßnahme innerhalb der Gültigkeit des Gutscheins beginnen?
Es lohnt sich deshalb, vor einer endgültigen Entscheidung ein Erstgespräch mit dem Anbieter zu führen.
Kann ich den Anbieter wechseln, bevor das Coaching begonnen hat?
Vor dem Start ist die Situation meist einfacher
Wenn Sie bereits Kontakt zu einem Anbieter aufgenommen haben, die Maßnahme aber noch nicht begonnen wurde, ist ein Wechsel normalerweise wesentlich unkomplizierter als während eines laufenden Coachings.
Vielleicht haben Sie nach dem ersten Gespräch festgestellt, dass ein anderer Anbieter besser zu Ihren Zielen passt. Solange noch keine Maßnahme begonnen wurde, können Sie sich nach einer Alternative umsehen, sofern diese ebenfalls zu den Bedingungen Ihres AVGS passt.
Wichtig ist allerdings, nicht einfach davon auszugehen, dass jeder neue Anbieter automatisch akzeptiert wird. Die konkrete Maßnahme muss weiterhin die Voraussetzungen des Gutscheins erfüllen.
Wenn Sie noch auf der Suche nach der richtigen Form des Coachings sind, lesen Sie auch Einzelcoaching oder Gruppencoaching: Was passt zu Ihnen?.
Was passiert, wenn das Coaching bereits begonnen hat?
Nach Beginn einer geförderten Maßnahme ist die Situation anders. Die Teilnahme wurde für eine konkrete Maßnahme organisiert und genehmigt. Deshalb sollte ein laufendes Coaching nicht einfach beendet und bei einem anderen Träger neu begonnen werden, ohne dies vorher zu klären.
Wenn Sie mit dem aktuellen Anbieter unzufrieden sind, sollte der erste Schritt darin bestehen, das Problem möglichst konkret zu beschreiben.
Mögliche Gründe für einen Wechsel
- die Inhalte entsprechen nicht der vereinbarten Ausrichtung,
- Termine können dauerhaft nicht eingehalten werden,
- die Kommunikation funktioniert nicht,
- das Coaching passt nicht zu Ihrer beruflichen Situation,
- es bestehen organisatorische Probleme,
- die persönliche Zusammenarbeit funktioniert nicht.
Nicht jedes Problem erfordert sofort einen Wechsel. Manchmal lässt sich die Situation bereits durch ein Gespräch mit dem Coach oder dem Träger lösen.
Was sollte ich tun, wenn ich mit meinem Coach nicht zufrieden bin?
Zuerst das Problem konkret benennen
Ein Coaching lebt von Zusammenarbeit. Unterschiedliche Erwartungen können deshalb vorkommen. Vielleicht wünschen Sie sich mehr Unterstützung bei Bewerbungen, während der Coach zunächst stärker an der beruflichen Orientierung arbeiten möchte.
In solchen Fällen ist es sinnvoll, offen zu erklären, was Ihnen fehlt.
Sie können zum Beispiel ansprechen:
- welche Themen Ihnen besonders wichtig sind,
- welche Ziele Sie erreichen möchten,
- welche Inhalte bisher zu kurz gekommen sind,
- welche Form der Unterstützung Sie benötigen.
Ein gutes Einzelcoaching sollte sich an der individuellen beruflichen Situation orientieren. Mehr über den möglichen Ablauf finden Sie in Einzelcoaching mit AVGS: Was passiert in einem Jobcoaching?.
Wann kann ein Anbieterwechsel sinnvoll sein?
Ein Wechsel sollte nicht allein deshalb erfolgen, weil eine einzelne Coachingstunde nicht den eigenen Erwartungen entsprochen hat. Wenn jedoch grundlegende Probleme bestehen und sich diese nicht lösen lassen, kann es sinnvoll sein, andere Möglichkeiten zu prüfen.
Ein Wechsel kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn:
- die Maßnahme dauerhaft nicht zu Ihren beruflichen Zielen passt,
- wichtige vereinbarte Inhalte nicht behandelt werden,
- eine konstruktive Zusammenarbeit nicht möglich ist,
- erhebliche organisatorische Schwierigkeiten bestehen.
Bevor Sie eine laufende Maßnahme beenden, sollten Sie jedoch mit Ihrer zuständigen Stelle besprechen, welche Konsequenzen ein Abbruch oder Wechsel haben könnte.
Warum sollte ich Jobcenter oder Agentur für Arbeit vorher informieren?
Eine AVGS-Maßnahme wird nicht einfach wie ein privater Kurs behandelt. Die Förderung basiert auf bestimmten Voraussetzungen und einer konkreten Maßnahme.
Deshalb sollten Änderungen, die den Ablauf der geförderten Maßnahme betreffen, nicht ohne Abstimmung vorgenommen werden.
Wenn Sie wechseln möchten, können Sie Ihrer Ansprechperson sachlich erklären:
- warum die aktuelle Maßnahme nicht funktioniert,
- welche Schwierigkeiten bestehen,
- ob Sie bereits versucht haben, das Problem mit dem Anbieter zu lösen,
- warum ein anderer Anbieter besser zu Ihrem beruflichen Ziel passen könnte.
Eine klare und sachliche Erklärung ist meistens hilfreicher als eine allgemeine Aussage wie „Der Anbieter gefällt mir nicht“.
Kann ich einfach einen neuen Anbieter suchen?
Ein neuer Anbieter muss weiterhin zum AVGS passen
Wenn ein Wechsel grundsätzlich möglich ist, sollte auch der neue Träger sorgfältig ausgewählt werden.
Prüfen Sie nicht nur, ob Ihnen die Website oder das erste Gespräch gefällt. Entscheidend ist, ob die konkrete Maßnahme wirklich zu Ihrem beruflichen Ziel und zu den Bedingungen des Gutscheins passt.
Bei der Auswahl können folgende Fragen helfen:
- Welche Inhalte bietet das Coaching?
- Wird individuell gearbeitet?
- Welche beruflichen Ziele stehen im Mittelpunkt?
- Wie häufig finden Termine statt?
- Wer ist mein persönlicher Ansprechpartner?
- Passt das Angebot zu meinem AVGS?
Wenn Sie sich allgemein mit Jobcoaching beschäftigen, finden Sie weitere Informationen unter Jobcoaching in Hamburg: Für wen ist es sinnvoll?.
Was sollte ein gutes AVGS-Coaching bieten?
Ein gutes Coaching sollte nicht einfach aus allgemeinen Gesprächen bestehen. Die Inhalte sollten sich an Ihrer tatsächlichen beruflichen Situation orientieren.
Dazu können beispielsweise gehören:
- berufliche Orientierung,
- Analyse von Stärken und Erfahrungen,
- Verbesserung von Lebenslauf und Anschreiben,
- Suche nach passenden Stellen,
- Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche,
- Entwicklung einer Bewerbungsstrategie.
Wenn Bewerbungsunterlagen für Sie ein wichtiges Thema sind, lesen Sie Bewerbungsunterlagen verbessern: Lebenslauf & Anschreiben.
Zur Vorbereitung auf Gespräche finden Sie außerdem Vorstellungsgespräch in Deutschland: So bereiten Sie sich richtig vor.
Was ist, wenn der neue Anbieter ein anderes Coaching anbietet?
Hier sollte genau geprüft werden. Ein bestehender AVGS ist häufig mit bestimmten Zielen und Bedingungen verbunden. Wenn der neue Anbieter eine völlig andere Maßnahme anbietet, kann diese möglicherweise nicht ohne Weiteres über denselben Gutschein genutzt werden.
Deshalb sollten Sie dem neuen Anbieter Ihren AVGS zeigen und prüfen lassen, ob dessen Maßnahme zu den Angaben auf dem Gutschein passt.
Bei Unsicherheit sollten Sie zusätzlich Ihre Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft fragen, bevor Sie etwas verbindlich vereinbaren.
Was passiert mit einem AVGS, wenn die Gültigkeit bald endet?
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gültigkeitsdauer. Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten, der Gutschein aber nur noch kurze Zeit gültig ist, kann zusätzlicher Zeitdruck entstehen.
Deshalb sollten Sie früh prüfen:
- Wie lange gilt mein AVGS noch?
- Kann die neue Maßnahme rechtzeitig organisiert werden?
- Muss ein neuer Gutschein geprüft werden?
Ausführlich erklären wir dieses Thema in unserem Beitrag Wie lange ist ein AVGS gültig? Fristen, Ablauf und neuer Gutschein.
Kann ein neuer AVGS notwendig werden?
Das hängt von der konkreten Situation ab
Wenn der bestehende Gutschein nicht mehr zur neuen Maßnahme passt oder bereits abgelaufen ist, kann es notwendig sein, mit der zuständigen Stelle zu klären, ob ein neuer AVGS benötigt wird.
Das bedeutet nicht automatisch, dass ein neuer Gutschein ausgestellt wird. Die Entscheidung hängt von Ihrer aktuellen Situation und dem weiterhin bestehenden Förderbedarf ab.
Persönliches Einzelcoaching
Wir arbeiten individuell an Ihrer beruflichen Situation, Ihren Zielen und den nächsten konkreten Schritten.
Unterstützung bei der Jobsuche
Wir unterstützen Sie bei der Stellensuche, bei Ihren Bewerbungsunterlagen und bei der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche.
Förderung durch AVGS
Mit einem AVGS kann individuelles Coaching vollständig durch Jobcenter oder Agentur für Arbeit gefördert werden.
Persönliche Begleitung
Von der ersten Beratung bis zu Ihren nächsten beruflichen Schritten haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner.
Wer wissen möchte, wie ein AVGS grundsätzlich beantragt wird, findet weitere Informationen in Wie bekomme ich einen AVGS in Hamburg? Ablauf & Voraussetzungen.
Was ist, wenn Jobcenter einem Wechsel nicht zustimmt?
Wenn Sie eine laufende Maßnahme wechseln möchten, kann es sein, dass die zuständige Stelle zunächst weitere Informationen benötigt oder einen Wechsel nicht für erforderlich hält.
Dann ist es sinnvoll, nach dem konkreten Grund zu fragen und die Probleme sachlich zu dokumentieren.
Eine ablehnende Entscheidung bedeutet nicht, dass Sie keine Fragen mehr stellen dürfen. Entscheidend ist, zu verstehen, welche Möglichkeiten in Ihrer individuellen Situation bestehen.
Zum allgemeinen Thema Ablehnung lesen Sie auch Kann das Jobcenter einen AVGS ablehnen? Gründe und was man tun kann.
Muss ich bei einem Anbieterwechsel selbst bezahlen?
Gerade hier ist Vorsicht wichtig. Beginnen Sie nicht einfach bei einem neuen Anbieter mit einem kostenpflichtigen Coaching und gehen Sie davon aus, dass die Kosten später automatisch übernommen werden.
Eine geförderte Maßnahme sollte vor Beginn entsprechend abgestimmt und genehmigt sein.
Weitere Informationen über Finanzierung finden Sie in Muss ich AVGS Coaching selbst bezahlen? Kosten & Förderung und Was kostet ein AVGS-Coaching? Kosten & Förderung erklärt.
Wie vermeide ich einen späteren Anbieterwechsel?
Natürlich lässt sich nicht jede Schwierigkeit vorhersehen. Trotzdem kann ein gutes Erstgespräch helfen, einen Anbieter zu wählen, der wirklich zu Ihnen passt.
Fragen Sie vor dem Start beispielsweise:
- Wer wird mein Coach sein?
- Welche Themen können wir bearbeiten?
- Wie individuell wird das Coaching gestaltet?
- Wie oft finden Termine statt?
- Kann auf meine berufliche Situation eingegangen werden?
- Welche Ziele sollen während der Maßnahme erreicht werden?
Je klarer die Erwartungen vor Beginn sind, desto geringer ist das Risiko späterer Missverständnisse.
Ist ein Anbieterwechsel immer die beste Lösung?
Nicht unbedingt. Coaching ist ein Prozess, bei dem manchmal auch unangenehme Themen angesprochen werden. Eine kritische Rückmeldung des Coaches bedeutet deshalb nicht automatisch, dass der Anbieter schlecht ist.
Entscheidend ist vielmehr, ob die Zusammenarbeit konstruktiv bleibt und das Coaching Ihnen hilft, Ihre beruflichen Ziele zu erreichen.
Wenn Schwierigkeiten nur auf unterschiedlichen Erwartungen beruhen, kann ein offenes Gespräch oft bereits viel verändern.
Wenn dagegen grundlegende Probleme bestehen und keine Lösung gefunden werden kann, sollte ein möglicher Wechsel mit der zuständigen Stelle besprochen werden.
Fazit: AVGS-Anbieter wechseln – zuerst die Situation klären
Ein Wechsel des AVGS-Anbieters kann möglich sein, aber es macht einen großen Unterschied, ob die Maßnahme bereits begonnen hat oder nicht.
Vor Beginn können Sie sich nach einem anderen passenden Anbieter umsehen, solange die neue Maßnahme die Bedingungen Ihres AVGS erfüllt. Wenn das Coaching bereits läuft, sollten Sie dagegen nicht einfach abbrechen und bei einem anderen Träger neu starten.
Sprechen Sie zunächst mit dem Anbieter, wenn sich Probleme möglicherweise lösen lassen. Wenn ein Wechsel trotzdem notwendig erscheint, erklären Sie Ihre Situation anschließend Ihrem Jobcenter oder Ihrer Agentur für Arbeit und klären Sie das weitere Vorgehen, bevor eine neue Maßnahme beginnt.
Weitere Informationen rund um AVGS und Coaching finden Sie in AVGS Coaching Hamburg: So funktioniert die Förderung, Einzelcoaching mit AVGS: Was passiert in einem Jobcoaching?, Wie bekomme ich einen AVGS vom Jobcenter? und Wie lange ist ein AVGS gültig?.
Sie möchten wissen, welche Unterstützung für Sie möglich ist?
Füllen Sie einfach das Formular aus. Wir melden uns bei Ihnen, besprechen Ihre Situation und erklären Ihnen, welche Möglichkeiten für Coaching, AVGS oder berufliche Unterstützung infrage kommen können.
